(1) Der Beamte hat das Recht, gegen sich selbst schriftlich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu beantragen.
(2) Hat der Beamte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst beantragt, ist nach § 98 vorzugehen.
§ 96 DO 1994 · DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 96 Selbstanzeige
…§ 96. (1) Der Beamte hat das Recht, gegen sich selbst schriftlich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu beantragen. (2) Hat der Beamte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen…
§ 14 VGW-DRG · VGW-DRG · Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz
§ 14 Disziplinarverfahren
…95 Abs. 1, 2, 3a und 4, § 96, § 97a Z 2, §§ 99a und 100 bis 108 DO 1994 sinngemäß. Bezugnahmen in den im ersten Satz genannten Vorschriften auf die Disziplinarkommission oder einen ihrer Senate gelten als Bezugnahmen auf das Disziplinargericht und Bezugnahmen auf…
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