§ 115u Übergangsbestimmung zur 62. Novelle zur Dienstordnung 1994
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
§ 53 Abs. 1 bis 5 und § 53b Abs. 2 in der Fassung der 62. Novelle zur Dienstordnung 1994 sind auf Beamte anzuwenden, deren Kinder ab dem 1. Jänner 2024 geboren (an Kindes statt angenommen oder in unentgeltliche Pflege genommen) werden.
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