Aufgrund einer vom Beschuldigten erhobenen Beschwerde darf ein Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen Ungunsten abgeändert werden.
DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 104 Beschwerde des Beschuldigten an das Verwaltungsgericht Wien
…Beschwerde des Beschuldigten an das Verwaltungsgericht Wien § 104. Aufgrund einer vom Beschuldigten erhobenen Beschwerde darf ein Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen Ungunsten abgeändert werden.…
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