§ 18 Anwendungsbereich des 3. Abschnittes
In Kraft bis 31. August 2025
Up-to-date
Dieser Abschnitt dient der Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl L 119 vom 4. Mai 2016.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden