§ 8 Schule
In Kraft seit 01. Januar 2014
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Das Land Wien trifft Vorsorge, dass spezielle Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Rahmen ihrer Schulausbildung zur Verfügung stehen, soweit diese nicht auf Grund von Bestimmungen im Bereich des Schulwesens gewährleistet sind.
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