§ 37 Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Behindertenhilfe
In Kraft seit 01. Januar 2014
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Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe betreut und begleitet werden, sind berechtigt, Mitbestimmungsgremien, wie Werkstätten- und Wohnräte zu bilden. Diese sind in wichtigen, sie betreffenden Angelegenheiten zu hören und in Entscheidungsabläufe einzubeziehen.
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