§ 3 § 3Antragstellung und Parteistellung — BSG.
(1) Bäuerliche Siedlungsverfahren dürfen nur auf Antrag eingeleitet werden.
(2) Antragsberechtigt sind
a) physische Personen, die einen Betrieb (§ 1 Abs. 2) schaffen oder erhalten wollen,
b) Agrargemeinschaften,
c) Siedlungsträger (§ 9),
d) Personen, die Grundstücke, Gebäude oder Rechte zur Verfügung stellen (§ 4 Abs. 8).
(3) Parteien im bäuerlichen Siedlungsverfahren sind
a) die Antragsteller,
b) Personen, die Grundstücke, Gebäude oder Rechte zur Verfügung stellen (§ 4 Abs. 8), sowie jene Personen, denen an diesen Grundstücken oder Gebäuden dingliche Rechte zustehen.
§ 9 BSG · BSG · Bediensteten-Schutzgesetz
§ 9 Aufgaben und Mitwirkung der Personalvertretung
…1) Unbeschadet der Verantwortlichkeit des Dienstgebers (§ 3 Abs. 1) ist es die Aufgabe der Personalvertretung, bei der Wahrung und Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Bediensteten gemäß den Bestimmungen des Landes…
§ 4 Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung); Festlegung von Maßnahmen
…ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und der Arbeitsplätze; 2. der Einsatz von Arbeitsmitteln; 3. die Verwendung von Arbeitsstoffen; 4. die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken; und 5. der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Bediensteten. (2…
§ 51 Befugnisse der Kontrollorgane
…der Überprüfung der Dienststelle zu begleiten. Die genannten Organe sind so rechtzeitig von der Überprüfung zu verständigen, dass sie von ihrem Recht Gebrauch machen können. (3) Das Kontrollorgan ist befugt, vom Dienststellenleiter und von den in der Dienststelle beschäftigten Bediensteten Auskunft über alle Umstände zu verlangen, die mit der Überprüfung im…
§ 4 BSG. · BSG. · Bäuerliches Siedlungsgesetz
§ 4 § 4Zuteilung von Rechten,Feststellung der Zweckmäßigkeit
…haben, der Gegenstand eines bäuerlichen Siedlungsverfahrens sein kann (§ 2) und dem Zweck des Gesetzes entspricht, hat die Behörde die entsprechenden Rechte mit Bescheid zuzuteilen. (3) Der Übergang von Rechten entspricht dem Zweck des Gesetzes insbesondere dann nicht, wenn a) im Falle einer Antragstellung gemäß § 3 Abs. 2 lit…
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