§ 13 § 13*)Inkrafttretensbestimmungen — BSG.
(1) Das Gesetz über eine Änderung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes, LGBl.Nr. 31/2015, tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Art. VI des Gesetzes über die Auflösung der Agrarbezirksbehörde für das Land Vorarlberg – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 2/2017, tritt am 1. April 2017 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 31/2015, 2/2017
§ 14 BSG · BSG · Bediensteten-Schutzgesetz
§ 14 Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle
…alle Arbeitsunfälle, die eine Verletzung eines Bediensteten mit einem Arbeitsausfall von mehr als drei Kalendertagen zur Folge haben; und 3. über alle gemäß § 13 Abs. 5 gemeldeten Ereignisse, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten. (2) Die Aufzeichnungen gemäß Abs. 1 sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie…
§ 11 BSG. · BSG. · Bäuerliches Siedlungsgesetz
§ 11 § 11*)Übergangsbestimmungen
…der Agrarbezirksbehörde anhängige Verfahren sind von der Landesregierung zu beenden. (4) Soweit in den auf der Grundlage dieses Gesetzes vor Inkrafttreten der Novelle nach § 13 Abs. 2 erlassenen Rechtsakten auf Zuständigkeiten oder Aufgaben der Agrarbezirksbehörde verwiesen wird, sind diese Zuständigkeiten bzw. Aufgaben von der Landesregierung wahrzunehmen. (5) Ist im…
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