§ 49
In Kraft seit 01. August 2015
Up-to-date
BO 1994
Rückverweise
Der Leiterin eines Kindergartens, die für April 1994 Anspruch auf die Dienstzulage gemäß § 29 Abs. 2 hatte, gebührt diese Dienstzulage ab 1. Mai 1994 weiter.
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