Die Bestimmungen des § 21 sind sinngemäß anzuwenden.
BLKUFG 1998 · Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 41 § 41
…§ 41 Übergang von Schadenersatzansprüchen Die Bestimmungen des § 21 sind sinngemäß anzuwenden.…
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