Die Bestimmungen des § 20 sind sinngemäß anzuwenden.
BLKUFG 1998 · Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 40 § 40
…§ 40 Rückerstattungspflicht Die Bestimmungen des § 20 sind sinngemäß anzuwenden.…
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