§ 28 Entstehen des Anspruches
In Kraft seit 04. November 1998
Up-to-date
BLKUFG 1998
Gliederung
Der Anspruch auf Leistungen entsteht
a) bei einem Dienstunfall mit dem Unfallereignis,
b)bei einer Berufskrankheit mit dem Beginn der Krankheit (§ 27) oder, wenn dies für den Anspruchsberechtigten günstiger ist, mit dem Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit (§ 47 Abs. 3).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden