Der Prüfungsstoff hat zu umfassen:
a) Rechtskunde: mit der Jagd, der Jagdausübung und den Wildkrankheiten im Zusammenhang stehende Rechtsvorschriften, einschließlich der Bestimmungen über die Rechte und Pflichten des Jagdschutzpersonals; Waffengesetz; Forstgesetz; Naturschutz; Landschaftspflege und Umweltschutz;
b) Wildkunde: biologische und ökologische Wildbewirtschaftung, Wildernährung, Wildkrankheiten und ihre Bekämpfung;
c) Wildzählung; Abschußplanung; Jagdausübung;
d) Waffenkunde und Gebrauch von Waffen;
e) Erstellung und Erhaltung jagdlicher Reviereinrichtungen;
f) forstliche Ausbildung: Waldbau, Forstnutzung, Forsttechnik, Baukunde, Meßkunde, Holzverwertung; Forstschutz;
g) Erkennen, Verhüten und Ermitteln von Wildschäden;
h) Schutz des Wildes und Jagdschutz;
i) Jagdhundewesen;
j) Arbeits und Sozialrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2008
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