§ 1
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrages für Dienstnehmer und Dienstgeber im Burgenland beträgt je 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 2 Abs. 1 des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 144/2017.
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