§ 20a § 20a
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Bgld. VergRSG
Gliederung
Soweit in diesem Gesetz und im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG nichts anderes bestimmt ist, sind die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG mit Ausnahme der Bestimmungen der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles sinngemäß anzuwenden.
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