(1) Der beim Landesgericht Eisenstadt unter der Firmenbuchnummer (FN) 448553m eingetragenen Burgenland Tourismus GmbH, obliegen die zentralen touristischen Aufgaben und die Vertretung der touristischen Interessen. Hierzu gehören insbesondere:
1. Vorbereitung von Tourismusstrategien;
2. Entwicklung landesweiter und regionaler Aktionspläne und Entwicklungsprozesse in Entsprechung der Ziele nach § 1;
3. Maßnahmen zur landesweiten Stärkung des Verständnisses für Schritte zur Umsetzung der Tourismusstrategie;
4. Entwicklung von touristischen Produkten - landesweit, regional, saisonal oder themenbezogen (Produktentwicklung) in Entsprechung der Ziele nach § 1;
5. Festlegung von Vermarktungsaktivitäten und deren Umsetzung;
6. Marktforschung zu tourismusrelevanten Daten zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Z 2 bis 5;
7. Förderung des Tourismus im Burgenland, von touristischen Projekten und Innovationen;
8. Verwaltung, Betrieb und (Weiter-)Entwicklung der Marketing- und Technologieinfrastruktur (zB Lizenzwesen, Gästemeldesystem, Buchungssystem) und Unterstützung sowie Schulung der Träger des Tourismus und der Beherbergungsbetriebe in deren Anwendung;
9. Unterstützung der Gemeinden bei der Kontrolle der Tourismusabgaben auf Basis der Technologieinfrastruktur gemäß Z 8;
11. Pflege und Betreuung der öffentlichen Freizeitinfrastruktur, insbesondere von Wander-, Rad-wander- und Reitwegen, im Einvernehmen mit den Gebietsgemeinden;
12. Information der Gäste, Bürger und Bürgerinnen durch geeignete lokale, regionale, überregionale oder digitale Maßnahmen (Tourismusbüros, Websites, Social Media, etc.);
13. Koordination, Information, Unterstützung von Trägern des Tourismus und Beherbergungsbetrieben zur Umsetzung der in Z 1 bis 12 angeführten Angelegenheiten einschließlich der erforderlichen Moderation, Dokumentation und Vorbereitung der erforderlichen vertraglichen Regelungen;
14. Monitoring aller eingeleiteten und laufenden Maßnahmen;
15. jede weitere durch das Land übertragene Aufgabe.
(2) Die Burgenland Tourismus GmbH hat weiters darauf zu achten, dass
1. die Mittelaufbringung durch Akquisition von Fördermittel nur überregional und gesamtheitlich abgestimmt erfolgt;
2. die mit Fördermittel erworbenen Rechte an immateriellen Gütern auch allen Trägern des Tourismus zur Verfügung gestellt werden können;
3. die Vermarktungs-, Planungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungskonzepte gesamtheitlich abgestimmt erstellt werden und
4. ein hohes Maß an Kooperation zwischen den Trägern des Tourismus, den Beherbergungsbetrieben sowie den Vereinen und Unternehmern, deren Zweck zur Gänze oder teilweise Angelegenheiten des Tourismus sind, erzielt und erhalten wird.
(3) (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 2/2026)
Bgld. TG 2021 · Burgenländisches Tourismusgesetz 2021
§ 5 Aufgaben der Burgenland Tourismus GmbH
…§ 5 Aufgaben der Burgenland Tourismus GmbH (1) Der beim Landesgericht Eisenstadt unter der Firmenbuchnummer (FN) 448553m eingetragenen Burgenland Tourismus GmbH, obliegen die zentralen touristischen Aufgaben und…
§ 22 Tourismusbeitrag für Ferienwohnungen und Mobilien
…22 Tourismusbeitrag für Ferienwohnungen und Mobilien (1) Für nicht gewerblich genutzte 1. Ferienwohnungen, 2. Mobilheime auf einem Mobilheimplatz gemäß § 20 Abs. 1 Bgld. Camping- und Mobilheimplatzgesetz, LGBl. Nr. 44/1982, und 3. Schwimmkörper und Wasserfahrzeuge mit über sechs Meter Länge über Alles, welche a) zumindest zwei aufeinander…
§ 4 Aufgaben des Landes Burgenland
…gemäß § 3 im Rahmen dieses Gesetzes oder auf anderem Weg übertragen wurden. (3) Das Land hat zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 5 eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Firmenwortlaut „Burgenland Tourismus GmbH“ eingerichtet. (4) Die Landesregierung kann mittels Verordnung einen Touristischen Beirat oder mehrere…
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