Ausbildungen oder Teile von Ausbildungen zur Diplom-Sozialbetreuerin oder zum Diplom-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (A), Familienarbeit (F), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB), zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (A), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) sowie zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer, die nach den Vorschriften einer anderen Vertragspartei der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, LGBl. Nr. 52/2005, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 109/2024, erfolgreich abgeschlossen wurden, gelten als gleichwertig.
Rückverweise
Bgld. SBBG · Burgenländisches Sozialbetreuungsberufegesetz
§ 4 Fach-Sozialbetreuerinnen oder Fach-Sozialbetreuer
…und eigenverantwortliches Leben im Alter; 4. individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter; 5. Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen; 6. Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen, Laienhelferinnen oder Laienhelfern; 7. Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen; 8. erforderlichenfalls die Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten, wie Angehörigen…
§ 3 Diplom-Sozialbetreuerinnen oder Diplom-Sozialbetreuer
…fachliche Anleitung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, Helferinnen oder Helfern in Fragen der Sozialbetreuung; 3. je nach Schwerpunkt die Aufgaben nach den Abs. 4 bis 6 sowie 4. erforderlichenfalls die Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten, wie Angehörigen der ärztlichen oder der therapeutischen Berufe oder des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. (3…
§ 5 Heimhelferinnen oder Heimhelfer
…Erledigung des Einkaufs, Besorgung von Medikamenten, sonstige erforderliche Wege); 4. Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme der Mahlzeiten; 5. einfache Aktivierung (zB Anregung zur Beschäftigung); 6. Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld; 7. hygienische Maßnahmen (zB Wäschegebarung); 8. Beobachtung des Allgemeinzustands und rechtzeitiges Herbeiholen von Unterstützung durch andere Berufsgruppen; 9. Unterstützung…
§ 7 Anerkennung von Ausbildungen
…1) Andere Ausbildungsnachweise als solche nach § 6 sind auf Antrag von der Landesregierung nach Maßgabe der Richtlinie 2005/36/EG nach den § 3 Abs. 8, § 4 Abs…