§ 28 § 28
In Kraft seit 01. Januar 2026
Up-to-date
Bgld. NPG 2026
Gliederung
In den Naturzonen und Bewahrungszonen bleiben die den Zielen des Nationalparks widersprechenden Widmungen von Grundstücksflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ohne rechtliche Wirkung.
§ 31 Bgld. NPG 2026 · Bgld. NPG 2026 · Burgenländisches Nationalparkgesetz Neusiedler See - Seewinkel
§ 31 Übergangsbestimmungen
…in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 102/2024, erlassenen Bescheide bleiben aufrecht. (3) Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängigen Entschädigungsverfahren nach § 28 NPG 1992 sowie Anträge, welche innerhalb der in § 28 NPG 1992 normierten Frist nach den dort normierten Bestimmungen eingebracht werden, sind auf…
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