§ 25 § 25
In Kraft seit 01. Januar 2026
Up-to-date
Bgld. NPG 2026
Gliederung
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben den nach diesem Gesetz zuständigen Organen über deren Ersuchen zur Sicherung der Ausübung der Überwachungsbefugnisse (§ 9) im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten.
§ 7 Bgld. NPG 2026 · Bgld. NPG 2026 · Burgenländisches Nationalparkgesetz Neusiedler See - Seewinkel
§ 7 Jagd- und fischereiliche Planung
…die Voraussetzungen für das Jagen gemäß § 60 Abs. 1 Bgld. JagdG 2017 bzw. die Voraussetzungen für das Fischen gemäß § 25 Bgld. FischG 2022 erfüllen. (7) Über sonstige Flächen in der Bewahrungszone kann das Land Burgenland Vereinbarungen gemäß § 8 Abs. 1 und 2…
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