§ 38
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
(Anm: entfallen mit LGBl. Nr. 61/2013)
Rückverweise
Bgld. MVKG · Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG
§ 1 Anwendungsbereich
…einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehen. (2) Für die in Abs. 1 angeführten Dienstnehmerinnen, die in Betrieben tätig sind, gelten nur § 38 sowie die §§ 39 und 40, soweit sie sich auf die Bestimmung des § 38 beziehen. (3) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden…