§ 38 Verweisungen
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der in § 197 Abs. 3 LBDG 1997 zitierten Fassung anzuwenden.
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