Bgld. LVwGG
Gliederung
2. Hauptstück Dienst- und Besoldungsrecht
2. Abschnitt Dienst-, besoldungs- und pensionsrechtliche Bestimmungen
§ 31 § 31
Die §§ 39 bis 43 LBDG 1997 sind auf die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes nicht anzuwenden.
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