Gegen Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichtes kann die Landesregierung in Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Landessache sind, Revision an den Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit gemäß Art. 133 Abs. 8 B-VG erheben.
Bgld. LVwGG · Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…Jänner 2019 in Kraft. (10) Die Änderungen im Inhaltsverzeichnis sowie in §§ 7 und 8, § 9 Abs. 1, § 16, § 17 Abs. 6, § 20, § 21 Abs. 2 und 3, § 22 Abs. 1, § …
§ 20b Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung des hinreichenden Umfangs von grundsätzlichen Beweisbeschlüssen des Präsidenten des Landtages
…1) Der Antrag im Sinne des § 16 der Anlage 1 der Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages hat die Feststellung zu begehren, dass der Umfang des grundsätzlichen Beweisbeschlusses des Präsidenten des Landtages nicht hinreichend…
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