§ 1 Einrichtung, Sitz
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 1 Einrichtung, Sitz — Bgld. LVwGG
Für das Land Burgenland wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. Es wird als „Landesverwaltungsgericht Burgenland“ bezeichnet und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Eisenstadt.