§ 96 Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Das Dienstverhältnis gilt auch dann auf bestimmte Zeit eingegangen (§ 7 Abs. 3), wenn es von vornherein auf Unterrichtsperioden (Schuljahr, Semester, Trimester und dergleichen) abgestellt ist.
Rückverweise
Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 107 Abfertigung
…1) § 82 Abs. 2 Z 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Dienstverhältnis auf die Dauer von Unterrichtsperioden (§ 96) eingegangen und ohne Unterbrechung erneuert oder verlängert wurde. Schulferien gelten dabei nicht als Unterbrechung im Sinne dieser Bestimmung. (2) Für die Bemessung der Abfertigung sind…