Bgld. LVBG 2013
(1) Das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer beträgt 20 Wochenstunden (Vollbeschäftigung gemäß § 7 Abs. 2 Z 6). Die Unterrichtsstunden in den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind auf die Lehrverpflichtung mit folgenden Werteinheiten je Wochenstunde anzurechnen:
1. für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe I
(
) …………………………………………………………. 0,955 Werteinheiten
2. für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe II
(
) …………………………………………………………. 0,913 Werteinheiten
(2) Den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern wird für die mit ihrer Tätigkeit verbundene Mehrbelastung eine Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe II (0,913 Werteinheiten) auf die Lehrverpflichtung angerechnet.
(3) Das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Leiterin oder des Leiters des Joseph Haydn-Konservatoriums vermindert sich um 18,9 Werteinheiten.
(4) Zeiten, in denen die Vertragslehrerin oder der Vertragslehrer neben ihrer oder seiner Unterrichtstätigkeit in der Verwaltung des Joseph Haydn-Konservatoriums verwendet wird, werden 0,5 Werteinheiten je tatsächlich geleisteter Stunde in der Woche in die Lehrverpflichtung eingerechnet.
Anl. 5 Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
Anl. 5
…Anlage 5 (zu § 95 Abs. 1 Z 2 ) Lehrverpflichtungsgruppe II = 0,913 Werteinheiten (22 WST erforderlich, um volle Lehrverpflichtung zu erfüllen) Instrumentalunterricht in Haupt- und Nebenfächern, ergänzende Lehrveranstaltungen…
Anl. 4
…Anlage 4 (zu § 95 Abs. 1 Z 1 ) Lehrverpflichtungsgruppe I = 0,955 Werteinheiten (21 WST erforderlich, um volle Lehrverpflichtung zu erfüllen) Theorieunterricht, Ensemblestunden, ergänzende Lehrveranstaltungen in Gruppen Akkordeonensemble…
§ 102 § 102
…Vergütung für Mehrdienstleistung (1) Überschreitet die Vertragslehrerin oder der Vertragslehrer durch dauernde Unterrichtserteilung und Einrechnung von Nebenleistungen nach § 95 Abs. 2 bis 4 das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung, so gebührt ihr oder ihm hiefür an Stelle der in den §§ 19…
§ 104 § 104
…Wochenstunden, b) der Pflegefreistellung nach § 69 Abs. 4 dürfen je Schuljahr nicht mehr als 20 weitere Wochenstunden im Sinne des § 95 Abs. 1 erster Satz an Dienstleistung entfallen. 3. Diese Zahl vermindert sich entsprechend, wenn die Vertragslehrerin oder der Vertragslehrer nicht vollbeschäftigt ist. 4. Bei…
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