§ 85 § 85
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Bgld. LVBG 2013
Gliederung
Das Entlohnungsschema s umfasst die folgenden Entlohnungsgruppen:
1. Entlohnungsgruppe s1 - Fachärztin, Facharzt;
2. Entlohnungsgruppe s2 - Dauersekundarärztin, Dauersekundararzt;
3. Entlohnungsgruppe s3 - Assistenzärztin, Assistenzarzt;
4. Entlohnungsgruppe s4 - Turnusärztin, Turnusarzt.
Rückverweise
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