(1) Die oder der Vertragsbedienstete, die oder der eine zulässige Nebenbeschäftigung gemäß § 70 LBDG 1997 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 ausübt oder eine Telearbeit nach § 14, eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes nach § 62 LBDG 1997 in Verbindung mit § 42, eine Pflegeteilzeit nach § 64a LBDG 1997 in Verbindung mit § 42, einen Frühkarenzurlaub nach § 64, eine Pflegefreistellung nach § 69 oder eine Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt gemäß § 69a beantragt oder in Anspruch nimmt, darf deswegen durch die Vertreterin oder den Vertreter des Dienstgebers nicht benachteiligt werden.
(2) Die oder der Vertragsbedienstete, die oder der eines der in Abs. 1 aufgezählten Rechte geltend macht, darf als Reaktion darauf nicht benachteiligt werden. Dasselbe gilt für das Recht auf Zurverfügungstellung von Informationen zum Dienstverhältnis nach § 7 Abs. 2, 7 und 8.
Rückverweise
Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 71b Rechtsfolgen der Verletzung des Diskriminierungsverbotes
…1) Hinsichtlich 1. der Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 71a und 2. der Bemessung des Schadenersatzes gelten die §§ 11 bis 14, 16, 17 und § 18b des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - Bgld…
§ 71a Sonstige Rechte
(1) Die oder der Vertragsbedienstete, die oder der eine zulässige Nebenbeschäftigung gemäß § 70 LBDG 1997 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 ausübt oder eine Telearbeit nach § 14, eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes nach § 62 LBDG 1997 in Verbindung mit § 42, ei…
§ 71c Benachteiligungsverbot
…1) Die oder der Vertragsbedienstete darf als Reaktion auf eine Beschwerde oder die Einleitung eines Verfahrens zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbotes nach § 71a nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden. (2) Folgende Bestimmungen des Bgld. L-GBG sind sinngemäß anzuwenden: 1. hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Verletzung des Benachteiligungsverbotes…