Die Vertragsbediensteten beziehen Kinderzulagen, soweit ihnen nicht auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses gleichartige Zulagen gebühren. Der Anspruch auf die Zulagen sowie Ausmaß, Anfall und Einstellung der Zulagen richten sich, sofern sich aus § 38 nicht etwas anderes ergibt, nach den für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten geltenden Vorschriften.
Rückverweise
Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 89b Marktzulage für Ärztinnen und Ärzte
…gebührt die Marktzulage aliquot, wenn ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach dem Bgld. MVKG, auf Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zur Betreuung eines Kindes (§ 42 LVBG 2013 iVm § 62 LBDG 1997), Pflegeteilzeit (§ 42 LVBG 2013 iVm § 64a LBDG 1997) und Wiedereingliederungsteilzeit (§ 44a) besteht. (7…
§ 82 Abfertigung
…Ausscheidens noch lebt, oder 3. spätestens zwei Monate vor Ablauf einer Karenz nach dem Bgld. MVKG oder 4. während einer Teilzeitbeschäftigung nach §§ 27 und 28 Bgld. MVKG oder nach § 35 Bgld. MVKG oder einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes gemäß § 62 Abs. 1…