§ 21
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Bgld. LVBG 2013
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Das Entlohnungsschema I umfasst die folgenden Entlohnungsgruppen:
Entlohnungsgruppe a = höherer Dienst,
Entlohnungsgruppe b = gehobener Dienst,
Entlohnungsgruppe c = Fachdienst,
Entlohnungsgruppe d = mittlerer Dienst,
Entlohnungsgruppe e = Hilfsdienst.
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