Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partnerinnen und Partner von Vertragsbediensteten nach dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG) sinngemäß anzuwenden: § 69 Abs. 2, § 82 Abs. 3 und § 82 Abs. 4.
§ 71b Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 71b § 71b
…71a und 2. der Bemessung des Schadenersatzes gelten die §§ 11 bis 14, 16, 17 und § 18b des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - Bgld. L-GBG sinngemäß. (2) Bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Abs. 1 gelten hinsichtlich 1. der Fristen und 2. der Beweislastumkehr die §§ 19 und 19a…
§ 71c § 71c
…als Reaktion auf eine Beschwerde oder die Einleitung eines Verfahrens zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbotes nach § 71a nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden. (2) Folgende Bestimmungen des Bgld. L-GBG sind sinngemäß anzuwenden: 1. hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Verletzung des Benachteiligungsverbotes nach Abs. 1 die §§ 11 bis 14, 16…
§ 53 § 53
…1997 oder § 70 in Verbindung mit § 20 LBDG 1997 , einer Dienstfreistellung gemäß § 43, 69a oder § 71 , 2. einer Karenz nach dem Bgld. MVKG oder 3. einer ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst, so gebührt ein Erholungsurlaub, soweit er noch nicht verbraucht worden ist, in dem Ausmaß, das dem um…
§ 78 § 78
…Kündigung (1) Der Dienstgeber kann ein Dienstverhältnis, das ununterbrochen ein Jahr gedauert hat, nur schriftlich und mit Angabe des Grundes kündigen. (2) Ein Grund, der den Dienstgeber nach Ablauf der im Abs. 1 genannten Frist zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn die oder der Vertragsbedienstete…
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