Bgld. LVBG 2013
Gliederung
7. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 131 § 131
Von den Bestimmungen des Landesvertragsbedienstetengesetzes 1985 abweichende Regelungen in Dienstverträgen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden