§ 125 § 125
In Kraft seit 25. Mai 2017
Up-to-date
Bgld. LVBG 2013
Gliederung
7. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 125 § 125
Rückverweise
(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit in diesem Gesetz auf das Burgenländische Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, gilt dieser Verweis auch als Verweis auf gleichartige österreichische Rechtsvorschriften.
Keine Ergebnisse gefunden