§ 16 Geschlechtsspezifische Bezeichnungen
In Kraft seit 07. Februar 2002
Up-to-date
§ 16 Geschlechtsspezifische Bezeichnungen — Bgld. LRHG
Die in diesem Gesetz enthaltenen geschlechtsspezifischen Bezeichnungen gelten für Frauen in ihrer jeweiligen weiblichen Form.
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