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Burgenländisches Lebensmittelkontrollgebührengesetz
§ 5
Bgld. LMKGG
§ 5 Abgabenbehörde
In Kraft seit 01. Januar 2014
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§ 5 Abgabenbehörde — Bgld. LMKGG
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Die Abgabenbehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
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