§ 20 Inkrafttreten
In Kraft seit 25. Mai 2018
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Die Änderungen des § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 3 und § 18 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 2 Abs. 6 und § 11 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
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