§ 11 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
In Kraft seit 01. März 2024
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
(2) (Verfassungsbestimmung) § 8 Abs. 6 tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
(3) § 3 ist sinngemäß auf anhängige Verfahren anzuwenden, wenn nach den Verwaltungsvorschriften eine Verhandlung durchzuführen ist und diese nach dem 1. September 2002 anberaumt wird.
(4) § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 3, 5 und 6a, § 9 Abs. 1 und die Anlage 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(6) Die Anlage 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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