§ 1 Ziele
In Kraft seit 01. Juli 2002
Up-to-date
Die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft wird zum Schutz der Umwelt eingerichtet. Dieses Ziel soll durch die Bewahrung und Verbesserung
1. der Umwelt als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen;
2. der biologischen Vielfalt und des Naturhaushalts sowie
3. der Kultur- und Naturlandschaft
erreicht werden.
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