(1) Die verarbeiteten Daten gemäß §§ 11 und 11a sowie die Dokumentation gemäß § 12 sind bis zehn Jahre nach Erreichung der Volljährigkeit des betroffenen Kindes oder Jugendlichen aufzubewahren. Vom oder vor dem Kinder- und Jugendhilfeträger beurkundete Niederschriften und Erklärungen in Abstammungs-, Unterhalts- und Kostenersatzangelegenheiten und Vereinbarungen über die Gewährung, Veränderung und Beendigung von Erziehungshilfen sind dauerhaft aufzubewahren.
(2) Verarbeitete Daten und die Dokumentation über die Vermittlung von Adoptivkindern sind 50 Jahre ab rechtskräftiger Bewilligung der Adoption aufzubewahren.
(3) Das Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person gemäß Art. 17 DSGVO besteht erst nach Erreichung der in Abs. 1 und 2 genannten Fristen. Vor Löschung der Daten sind die betroffenen Personen gemäß Abs. 1 nach Möglichkeit und gemäß Art. 19 DSGVO auch die Empfängerinnen und Empfänger von personenbezogenen Daten zu informieren, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
§ 49 Bgld. KJHG · Bgld. KJHG · Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 49 § 49
…§ 8c Abs. 1, § 9 Abs. 3, § 10 Abs. 1 bis 4, §§ 11, 11a, 11b, 12 Abs. 1, 3 und 5 , §§ 13, 14 Abs. 3 , § 15 Abs. 1 und 2 Z…
§ 50 § 50
…Jugendwohlfahrtsgesetz, LGBl. Nr. 32/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 75/2009, außer Kraft. (2) (Verfassungsbestimmung) §§ 11, 11a, 11b, 11c, 11d und 11e des Burgenländischen Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 32/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 75/2009, treten mit Inkrafttreten…
§ 45 § 45
…den Medien für die Vermittlung bestimmter beschriebener Kinder beauftragt; 7. gegen Auflagen, Bedingungen und Befristungen in Bescheiden, die auf Grund dieses Gesetzes oder gemäß der Bgld. Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung - Bgld. KJHEV , LGBl. Nr. 65/2019 in der geltenden Fassung, erlassen wurden, verstößt oder diese nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllt…
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