Bgld. KAG 2000
Gliederung
3. Hauptstück Öffentliche Krankenanstalten
1. Abschnitt Besondere Bestimmungen für öffentliche Krankenanstalten
§ 65 § 65
Für alle öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland ist das Landesgebiet Beitragsbezirk und Krankenanstaltensprengel.
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