§ 69 Jagdkartenvordrucke
In Kraft seit 01. Oktober 2022
Up-to-date
Die Landesregierung hat Form und Inhalt der zu verwendenden Vordrucke für die vorläufigen Jagdkarten, Jagdkarten, Jagdgastkarten und Jagderlaubnisscheine mit Verordnung zu regeln.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden