§ 159 § 159
In Kraft seit 01. Mai 2017
Up-to-date
Bgld. JagdG 2017
Gliederung
Die Ausübung des Eigenjagdrechtes und die Pachtung von Jagdeinschlüssen (§ 34 Abs. 3) durch die Gemeinde erfolgt im eigenen Wirkungsbereich.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden