§ 159 Anwendungsbereich
In Kraft seit 01. Mai 2017
Up-to-date
§ 159 Anwendungsbereich — Bgld. JagdG 2017
Die Ausübung des Eigenjagdrechtes und die Pachtung von Jagdeinschlüssen (§ 34 Abs. 3) durch die Gemeinde erfolgt im eigenen Wirkungsbereich.
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