Freilebendes Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der Natur und ein Naturerbe unserer Heimat. Es ist als Teil unserer Kulturlandschaft in seiner Vielfalt und seinem natürlichen und historisch gewachsenen Beziehungsgefüge für nachfolgende Generationen möglichst zu bewahren.
Die Jagd hat den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit zu entsprechen und umfasst auch die Verpflichtung zur Hege des Wildes. Sie unterstützt die Nachhaltigkeit des Vorkommens einer artenreichen Tierwelt und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur Biodiversität. Sie stellt durch die nachhaltige Entnahme jagdbaren Wildes qualitativ hochwertige Lebensmittel zur Verfügung.
Die langfristige Sicherung der Wildpopulationen und eine an die Lebensräume angepasste jagdliche Bewirtschaftung ist ein dem Gemeinwohl dienender Beitrag. Die Jagd trägt in ihrer Vielfalt einen Teil zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung über ein integratives und nachhaltiges Wildtiermanagement bei.
Dieses Gesetz hat zum Ziel,
1. die naturnahe und nachhaltige Jagd auf freilebendes Wild in ihrer Vielfalt als generelle Nutzung von Wild durch weidgerechte Jagdausübung als Kulturgut zu erhalten und weiter zu entwickeln,
2. gesunde und stabile Wildpopulationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Belange in ihrer Artenvielfalt zu erhalten,
3. im Bestand bedrohtes Wild zu schützen, seine Populationen zu stärken und seine Lebensräume zu erhalten und zu verbessern,
4. den Anspruch des Wildes auf Ruhezeiten und Rückzugsräume zu sichern,
5. die Jagd als komplexe und anspruchsvolle Tätigkeit, die praktisches und fachliches Wissen und Können voraussetzt, durch Aus- und Weiterbildung im Sinne des gesetzlichen Auftrages qualitativ sicher zu stellen.
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