§ 8c Umweltqualitätsnormen
In Kraft seit 27. April 2021
Up-to-date
§ 8c Umweltqualitätsnormen — Bgld. ISUG
Die Behörde hat die Genehmigung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren, wenn eine Umweltqualitätsnorm strengere oder zusätzliche Auflagen erfordert, als durch die Anwendung der besten verfügbaren Techniken zu erfüllen sind.