LandesrechtBurgenlandLandesesetzeBurgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz§ 8c

§ 8cUmweltqualitätsnormen

In Kraft seit 27. April 2021
Up-to-date

Die Behörde hat die Genehmigung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren, wenn eine Umweltqualitätsnorm strengere oder zusätzliche Auflagen erfordert, als durch die Anwendung der besten verfügbaren Techniken zu erfüllen sind.

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