§ 32 Umsetzungshinweis
In Kraft seit 17. Juli 2021
Up-to-date
Mit dem 2. Abschnitt dieses Gesetzes wird die Richtlinie 2019/1024/EU über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. Nr. L 172 vom 26.06.2019 S. 56, umgesetzt.
Rückverweise
Bgld. ISG · Burgenländisches Informationsweiterverwendungs- und Statistikgesetz
§ 33 Inkrafttretensbestimmung
…Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Auskunftspflicht der Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper (Bgld. Auskunftspflichtgesetz), LGBl. Nr. 3/1989, außer Kraft. (3) Nach dem Bgld. Auskunftspflichtgesetz, LGBl. Nr. 3/1989, anhängige Verfahren sind nach der bis zum…