Bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Landesstatistik sind folgende Grundsätze zu beachten:
1. Gewährleistung von Objektivität und Unparteilichkeit bei der Erstellung der Statistiken, insbesondere durch die Anwendung frei gewählter statistischer Methoden und Verfahren nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards und deren Offenlegung;
2. Gewährleistung von Zuverlässigkeit, Erheblichkeit, Kostenwirksamkeit und Transparenz;
3. laufende Überprüfung der Statistiken auf Qualitätsverbesserungen;
4. Sicherstellung einer möglichst hohen Aktualität der Statistiken;
5. Erreichung einer möglichst hohen Kohärenz der Statistiken;
6. Minimierung der Belastung und ausreichende Information der Betroffenen und Auskunftspflichtigen;
7. Wahrung der Vertraulichkeit, der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes von personenbezogenen Daten;
8. Veröffentlichung von Ergebnissen statistischer Erhebungen gemäß § 29;
9. Sicherstellung der geschlechtsspezifischen Erhebung und Auswertung der Daten in allen Fällen, in denen ein Geschlechtsbezug sinnvoll und aufgrund der Art der Erhebung möglich ist.
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