Die Weiterverwendung von Dokumenten kann an durch ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel gerechtfertigte, objektive, verhältnismäßige und nichtdiskriminierende Bedingungen geknüpft werden, die die Möglichkeiten der Weiterverwendung der Dokumente nicht unnötig einschränken und keine Behinderung des Wettbewerbs bewirken. Soweit möglich und sinnvoll sind Standardlizenzen (§ 11 Z 2) zu verwenden.
Rückverweise
Bgld. ISG · Burgenländisches Informationsweiterverwendungs- und Statistikgesetz
§ 12 Anträge auf Weiterverwendung und ihre Bearbeitung
…teilweise nicht entsprochen wird oder 3. ein endgültiges Vertragsangebot zu unterbreiten, falls für die Weiterverwendung der beantragten Dokumente die Vereinbarung von Bedingungen gemäß § 15 erforderlich ist oder 4. der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen, dass dem Antrag nicht entsprochen wird. (4) Wird einem Antrag…