Im Falle des Eintrittes von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen ist eine Erhöhung des Höchstbetrages der Auszahlungen nach § 3 zulässig.
Bgld. HSG · Burgenländisches Haushaltsstabilitätsgesetz
§ 5 Außerordentlicher Zahlungsbedarf
…§ 5 Außerordentlicher Zahlungsbedarf Im Falle des Eintrittes von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen ist eine Erhöhung des Höchstbetrages der Auszahlungen nach § 3 zulässig.…
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