§ 42b § 42b
In Kraft seit 13. Oktober 2021
Up-to-date
Bgld. HK-VO 2019
Gliederung
Rückverweise
Die Höhe des Entgelts für die Inspektion von Heizungsanlagen und Klimaanlagen gemäß § 36a Bgld. HKG kann mit der Betreiberin oder dem Betreiber frei vereinbart werden.
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